Zu laut gekräht - Südtiroler Gericht spricht Hahn schuldig
Ein Hahn ist wegen seines nervtötenden Krähens von einem Südtiroler Gericht der Ruhestörung schuldig befunden worden. Sein Besitzer muss der Klägerin 200 Euro Schadenersatz für den Lärm in den frühen Morgenstunden bezahlen.
Die Nachbarin des Landwirtes war vor Gericht gezogen, weil sie jede Nacht vom «Kikeriki» des Tieres geweckt wurde, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch berichtete.
Der Mann verteidigte sich vor dem Richter vergeblich mit dem Argument, er habe die Zahl seiner Hähne bereits von fünf auf einen reduziert. Den brauche er allerdings, um seinen Hühnerstall am Leben zu erhalten. Der Landwirt will nun unterstützt vom lokalen Bauernbund Berufung gegen das Urteil einlegen. (sda/dpa)
NZZ/Zürich 29.11.07
Die Nachbarin des Landwirtes war vor Gericht gezogen, weil sie jede Nacht vom «Kikeriki» des Tieres geweckt wurde, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch berichtete.
Der Mann verteidigte sich vor dem Richter vergeblich mit dem Argument, er habe die Zahl seiner Hähne bereits von fünf auf einen reduziert. Den brauche er allerdings, um seinen Hühnerstall am Leben zu erhalten. Der Landwirt will nun unterstützt vom lokalen Bauernbund Berufung gegen das Urteil einlegen. (sda/dpa)
NZZ/Zürich 29.11.07
Ricotimi - 29. Nov, 10:29