Die Würde der Pflanze berücksichtigen
Die willkürliche Schädigung von Pflanzen ist moralisch unzulässig. Die gentechnische Veränderung von Pflanzen beeinträchtigt deren Würde Zu diesem Schluss kommt ein in Bern vorgestellter Bericht der Eidg. Kommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH).
Die Würde der Kreatur ist in der Verfassung verankert. Die EKAH hat in ihrem Bericht über einen würdevollen Umgang mit Pflanzen Vorschläge für die Konkretisierung dieses Verfassungsbegriffs vorgelegt.
Die aus Philosophen, Ethikern, Biologen und Medizinern bestehende Kommission kommt dabei einstimmig zum Schluss, dass der Mensch mit Pflanzen nicht völlig beliebig umgehen darf.
Eine vollständige Instrumentalisierung von Pflanzen sei daher rechtfertigungspflichtig, schreibt die EKAH im Bericht. Sie plädiert für einen verhältnismässigen und vorsorglichen Umgang mit Pflanzen. Das Patentieren einer Pflanzenart soll aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
(sda)
Die Würde der Kreatur ist in der Verfassung verankert. Die EKAH hat in ihrem Bericht über einen würdevollen Umgang mit Pflanzen Vorschläge für die Konkretisierung dieses Verfassungsbegriffs vorgelegt.
Die aus Philosophen, Ethikern, Biologen und Medizinern bestehende Kommission kommt dabei einstimmig zum Schluss, dass der Mensch mit Pflanzen nicht völlig beliebig umgehen darf.
Eine vollständige Instrumentalisierung von Pflanzen sei daher rechtfertigungspflichtig, schreibt die EKAH im Bericht. Sie plädiert für einen verhältnismässigen und vorsorglichen Umgang mit Pflanzen. Das Patentieren einer Pflanzenart soll aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
(sda)
Ricotimi - 14. Apr, 11:26