Walliser Regierungsrat wegen Wolfsabschuss verurteilt
Das Bezirksgericht Sitten hat den früheren Walliser CVP-Regierungsrat Jean-René Fournier zu einer bedingten Strafe von 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt wegen der Verletzung des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Dieser hatte als Regierungsrat 2006 den Abschuss eines Wolfes genehmigt und einer Einsprache vorab die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Umweltschutzorganisation WWF hatte verlangt, die aufschiebende Wirkung des Rekurses wieder herzustellen. Weil die Regierung dieser Forderung nicht nachkommen wollte, wandte sich die Organisation an das Kantonsgericht.
Dieses stellte darauf hin fest, dass der Rekurs automatisch eine aufschiebende Wirkung hat – allerdings war der Wolf zu diesem Zeitpunkt schon tot.
TagesAnzeiger/online
Die Umweltschutzorganisation WWF hatte verlangt, die aufschiebende Wirkung des Rekurses wieder herzustellen. Weil die Regierung dieser Forderung nicht nachkommen wollte, wandte sich die Organisation an das Kantonsgericht.
Dieses stellte darauf hin fest, dass der Rekurs automatisch eine aufschiebende Wirkung hat – allerdings war der Wolf zu diesem Zeitpunkt schon tot.
TagesAnzeiger/online
Ricotimi - 14. Dez, 12:17