Notwehr wegen Katzenfütterung

Ein Tierhalter muss es nicht zulassen, dass Fremde seine Katzen füttern. Gemäss Bezirksgericht handelte ein Winterthurer deshalb in Notwehr, als er seine Tiere vom Grundstück der Nachbarn zurückholen wollte.
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Ricotimi - 2. Jul, 12:38