Pech für Street-View-Pinkler
Ein Gericht in Westfrankreich hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der auf dem Strassenbilder-Dienst Street View von Google beim Pinkeln in seinem Garten zu sehen war.
Die Beschwerde sei nicht zulässig, weil sie gegen die französischen Filiale des Internet-Riesen gerichtet gewesen sei und nicht gegen das US-Mutterhaus, entschied das Gericht in Angers am Donnerstag. Nach Angaben eines Justizsprechers hatte der Mann eine Entschädigung von 10'000 Euro dafür verlangt, dass er «zum Gespött seines Dorfes» geworden war. Stattdessen muss der Franzose nun selbst in die Tasche greifen: Das Gericht verpflichtete ihn dazu, die Anwaltskosten von Google France in Höhe von umgerechnet 1450 Franken zu erstatten.
Die Beschwerde sei nicht zulässig, weil sie gegen die französischen Filiale des Internet-Riesen gerichtet gewesen sei und nicht gegen das US-Mutterhaus, entschied das Gericht in Angers am Donnerstag. Nach Angaben eines Justizsprechers hatte der Mann eine Entschädigung von 10'000 Euro dafür verlangt, dass er «zum Gespött seines Dorfes» geworden war. Stattdessen muss der Franzose nun selbst in die Tasche greifen: Das Gericht verpflichtete ihn dazu, die Anwaltskosten von Google France in Höhe von umgerechnet 1450 Franken zu erstatten.
Ricotimi - 19. Mär, 09:44