Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung
Das Landgericht (LG) Potsdam hat die Störerhaftung des Fotoportals Ostkreuz bei eigentumsverletzenden Fotografien bejaht. Diese Entscheidung vom November 2008 wurde nun bekannt (Urt. v. 21. 11. 2008 – Az.: 1 O 175/08). Die Website hostete Aufnahmen, die ein Fotograf entgegen einem entsprechenden Fotografierverbot in einer Parkanlage angefertigt hatte. Dagegen klagte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und erhielt vor dem Landgericht Recht. Nach Auffassung der Potsdamer Richter stelle das verbotene Ablichten eine Eigentumsverletzung dar, das Fotoportal trage als Störer dazu bei.
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zebu - 7. Jan, 15:51