Stadt kontrolliert Steuerpflicht für Hunde
Der Lübecker Ordnungsdienst wird bei seinen Kontrollgängen künftig auch überprüfen, ob Hundehalter für ihren Vierbeiner Steuern zahlen.
Der seit 2004 im Bereich Verkehrsangelegenheiten eingerichtete Ordnungsdienst hat auch bislang schon darauf geachtet, dass Hundehalter ihren Pflichten nachkommen – beispielsweise, ob die Hunde in der Innenstadt angeleint sind oder ob Hundekot beseitigt wird. Bei Verstößen gegen die Vorschriften werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Zuge solcher Kontrollen soll nun auch festgestellt werden, ob die Hunde die erforderliche Hundesteuermarke tragen und zur Hundesteuer angemeldet sind. Sollte der angehaltene Hundehalter nicht nachweisen können, dass der Hund zur Steuer angemeldet wurde, wird der Ordnungsdienst die Personalien feststellen und diese Daten an den Bereich Steuern zur Überprüfung weiter geben. Würde festgestellt werden, dass der Hund nicht angemeldet wurde, erfolgt eine – gegebenenfalls auch rückwirkende - Festsetzung der Hundesteuer, verbunden mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht nach der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck.
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Der seit 2004 im Bereich Verkehrsangelegenheiten eingerichtete Ordnungsdienst hat auch bislang schon darauf geachtet, dass Hundehalter ihren Pflichten nachkommen – beispielsweise, ob die Hunde in der Innenstadt angeleint sind oder ob Hundekot beseitigt wird. Bei Verstößen gegen die Vorschriften werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Zuge solcher Kontrollen soll nun auch festgestellt werden, ob die Hunde die erforderliche Hundesteuermarke tragen und zur Hundesteuer angemeldet sind. Sollte der angehaltene Hundehalter nicht nachweisen können, dass der Hund zur Steuer angemeldet wurde, wird der Ordnungsdienst die Personalien feststellen und diese Daten an den Bereich Steuern zur Überprüfung weiter geben. Würde festgestellt werden, dass der Hund nicht angemeldet wurde, erfolgt eine – gegebenenfalls auch rückwirkende - Festsetzung der Hundesteuer, verbunden mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht nach der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck.
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zebu - 14. Okt, 16:16