Eigenbedarfskündigung gilt auch für Neffen und Nichten
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Wohnungs- und Hauseigentümern gestärkt. Demnach dürfen Vermieter eine Wohnung auch zugunsten einer Nichte oder eines Neffen wegen Eigenbedarfs kündigen. Bislang war eine solche Kündigung zugunsten von Familienangehörigen nur für Kinder, Eltern oder Geschwister des Vermieters zulässig.
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Az.: VIII ZR 159/09 - Urteil vom 27. März 2010
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Az.: VIII ZR 159/09 - Urteil vom 27. März 2010
zebu - 27. Jan, 16:37