Mieter müssen bunte Wände bei Auszug hell streichen
Ob Neongelb, Scharlachrot oder trendiges Petrol: Während ein Mieter in der Wohnung wohnt, darf er die Farbe der Wände frei bestimmen. Beim Auszug allerdings, so hat der BGH jetzt entschieden, endet dieses Recht.
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Joey v. Zillegarten - 6. Nov, 16:57