Richter könnten Wölfe retten
Seit zwei Wochen ist der Abschuss zweier Wölfe aus dem Calanda-Rudel amtlich bewilligt: Die Kantone St. Gallen und Graubünden publizierten die Abschussverfügungen kurz vor Weihnachten. Sie sind befristet bis 31. März. Die Umweltverbände haben angekündigt, Beschwerden gegen die Verfügungen zu prüfen. Die entsprechende Frist läuft seit dem 3. Januar; in St. Gallen beträgt sie 14 Tage, in Graubünden 30 Tage. Beschwerdeinstanz sind die kantonalen Verwaltungsgerichte.
Allerdings wären die Wölfe mit dem Einreichen einer Beschwerde noch nicht aus der Schusslinie. Im St. Galler Amtsblatt heisst es ausdrücklich: «Beschwerden gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.» Denn das Volkswirtschaftsdepartement hat die sofortige Vollstreckung der Verfügung angeordnet – um einer «Zunahme von problematischen Verhaltensweisen des Calanda-Rudels vorzubeugen», wie es in der Erklärung heisst. Den mit dem Abschuss betrauten Personen – also den Wildhütern – sei für die Abschüsse genügend Zeit einzuräumen.
Allerdings wären die Wölfe mit dem Einreichen einer Beschwerde noch nicht aus der Schusslinie. Im St. Galler Amtsblatt heisst es ausdrücklich: «Beschwerden gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.» Denn das Volkswirtschaftsdepartement hat die sofortige Vollstreckung der Verfügung angeordnet – um einer «Zunahme von problematischen Verhaltensweisen des Calanda-Rudels vorzubeugen», wie es in der Erklärung heisst. Den mit dem Abschuss betrauten Personen – also den Wildhütern – sei für die Abschüsse genügend Zeit einzuräumen.
Ricotimi - 5. Jan, 10:34