Grundstücksbesitzer haften nicht für tierische Mitbewohner
Wer ist verantwortlich, wenn Maulwürfe oder Biber vom eigenen Grundstück aus, beim Nachbarn Schäden anrichten? Das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, dass Nachbarn nicht für Schäden von Tieren haften müssen. Vielmehr seien dies zufällige Naturereignisse.
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Joey v. Zillegarten - 3. Dez, 17:06