Behörde schickt Steuer-Rechnung ans Grab
Zwei Dinge auf Erden sind sicher – die Steuern und der Tod.
In Frankreich ist den Behörden ein peinlicher Fauxpas unterlaufen: Wie die Gemeindeverwaltung von Sarzeau in der Bretagne am Samstag mitteilte, ging bei ihr ein Schreiben des Finanzamtes ein, das an eine tote Einwohnerin gerichtet war und als Adresse «Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg» trug.
Wie ein Finanzbeamter der Stadt der Zeitung «Ouest France» sagte, handelte es sich um eine Grundsteuer-Forderung. Er vermute, dass einer der Erben der Verstorbenen die Adresse bei den Behörden angegeben habe, «weil er die Grundsteuer nicht zahlen wollte».
In Frankreich ist den Behörden ein peinlicher Fauxpas unterlaufen: Wie die Gemeindeverwaltung von Sarzeau in der Bretagne am Samstag mitteilte, ging bei ihr ein Schreiben des Finanzamtes ein, das an eine tote Einwohnerin gerichtet war und als Adresse «Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg» trug.
Wie ein Finanzbeamter der Stadt der Zeitung «Ouest France» sagte, handelte es sich um eine Grundsteuer-Forderung. Er vermute, dass einer der Erben der Verstorbenen die Adresse bei den Behörden angegeben habe, «weil er die Grundsteuer nicht zahlen wollte».
Ricotimi - 2. Okt, 11:00