Vermieter darf Katzen und Hamster nicht verbieten
Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 34/06) hervor.
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Joey v. Zillegarten - 18. Feb, 18:39