Kürzere Schulpflicht für Hunde in der Schweiz
Die Ausbildungspflicht für Hundehalter fällt nun doch nicht ganz so streng aus wie ursprünglich geplant. Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müssen vor dem Kauf vier Stunden in die Theorie, das obligatorische Training, das mit jedem neu erworbenen Hund zu absolvieren ist, soll mindestens vier Einzelstunden betragen.
Ursprünglich hatte der Bundesrat einen fünfstündigen Theoriekurs und ein praktisches Training von fünfmal zwei Stunden vorgesehen. Nachdem Kritik laut geworden war im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen Tierschutzverordnung, werden die Vorschriften nun aber etwas gelockert.
Wer bereits bisher einen Hund besass, muss den Theoriekurs nicht mehr absolvieren, wohl aber das Praxistraining nach dem Kauf eines neuen Tieres.
Ricotimi - 9. Sep, 09:37