Heizung muss auch im kalten Juni laufen Mieter haben Anspruch auf Mindesttemperatur
uch wenn es so kalt ist wie in der vergangenen Woche: Niemand muss in seinen vier Wänden frieren. Vermieter müssen auch bei einem Kälteeinbruch im Frühjahr oder Sommer die Heizung einschalten, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin erklärt. Mieter hätten Anspruch auf eine mindestens 20 bis 22 Grad warme Wohnung, erläutert Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Stehe im Mietvertrag, dass die Heizung außerhalb der Heizperiode nicht betrieben werden muss, sei die Vertragsklausel unwirksam. Steht im Mietvertrag, dass in den wärmeren Monaten erst nach einigen kühlen Tagen die Heizung wieder laufen muss, müsse der Mieter allenfalls kurzfristig geringfügig niedrigere Temperatur hinnehmen. „Beträgt die Zimmertemperatur tagsüber nur noch 18 Grad oder noch weniger, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, egal, was im Mietvertrag steht“, sagte der DMB-Sprecher. Das Gleiche gelte, wenn es draußen tagelang 16 Grad oder kälter sei.
Frierenden Mietern empfiehlt der Mieterbund, Vermieter oder Hausverwaltung aufzufordern, die Heizung wieder einzuschalten. Mieter können den Anspruch auf eine warme Wohnung notfalls gerichtlich durchsetzen. dpa
Tagesspiegel
Frierenden Mietern empfiehlt der Mieterbund, Vermieter oder Hausverwaltung aufzufordern, die Heizung wieder einzuschalten. Mieter können den Anspruch auf eine warme Wohnung notfalls gerichtlich durchsetzen. dpa
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zebu - 3. Jun, 13:17