Abschuss von Wölfen rechtlich gebilligt
Das Walliser Kantonsgericht hat Beschwerden abgewiesen, die sich gegen die Abschussbewilligungen von zweien der Raubtiere richteten.
Zudem hat sich das Gericht in einem Grundsatzurteil zum rechtlichen Schutz des Wolfes in der Schweiz geäussert. Es kam zum Schluss, dass das Wolfskonzept des Bundes mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Anfangs August 2009 hatte das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt des Kantons Wallis dem Abschuss zweier Wölfe zugestimmt. Die Tiere hatten mehrere Schafe im Val d'Illiez und im Val des Dix verletzt oder getötet.
Der WWF und Pro Natura legten bei der Walliser Regierung Beschwerde dagegen ein, ohne Erfolg. Darauf hin zogen die beiden Umweltorganisationen die Beschwerde weiter ans Kantonsgericht. Dieses lehnte die Beschwerden zwar ab, nahm aber den Schutzstatus des Wolfs unter die Lupe.
TagesAnzeiger/online
Zudem hat sich das Gericht in einem Grundsatzurteil zum rechtlichen Schutz des Wolfes in der Schweiz geäussert. Es kam zum Schluss, dass das Wolfskonzept des Bundes mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Anfangs August 2009 hatte das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt des Kantons Wallis dem Abschuss zweier Wölfe zugestimmt. Die Tiere hatten mehrere Schafe im Val d'Illiez und im Val des Dix verletzt oder getötet.
Der WWF und Pro Natura legten bei der Walliser Regierung Beschwerde dagegen ein, ohne Erfolg. Darauf hin zogen die beiden Umweltorganisationen die Beschwerde weiter ans Kantonsgericht. Dieses lehnte die Beschwerden zwar ab, nahm aber den Schutzstatus des Wolfs unter die Lupe.
TagesAnzeiger/online
Ricotimi - 9. Okt, 09:27